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Veranstalterhaftpflicht

Haftpflichtschutz bedeutet auch: unberechtigte Ansprüche abwehren.

Die Veranstalterhaftpflicht ist die zentrale Absicherung gesetzlicher Schadenersatzansprüche. Sie muss den vollständigen Ablauf und alle mitversicherten Tätigkeiten abbilden.

PersonenschädenSachschädenAnspruchsabwehrMitversicherte Personen
Kernfunktion

Prüfen, abwehren, leisten.

Eine Haftpflichtversicherung prüft, ob und in welchem Umfang eine gesetzliche Schadenersatzpflicht besteht. Unberechtigte Ansprüche werden im versicherten Rahmen abgewehrt; berechtigte Ansprüche werden bis zur vereinbarten Versicherungssumme erfüllt.

Dieser passive Rechtsschutz ist gerade für Veranstalter wichtig, weil bereits die Abwehr einer Forderung Sachverständigen-, Anwalts- und Verfahrenskosten auslösen kann.

Wer kann mitversichert sein?

  • Veranstalter und veranstaltender Verein
  • Organe, Funktionäre und Rennleitung
  • ehrenamtliche und bezahlte Helfer
  • Streckenposten und Sportwarte
  • Auf- und Abbaupersonal
  • weitere Personen nur nach Vereinbarung
Tätigkeiten vollständig angeben

Was nicht beschrieben ist, kann zur Deckungslücke werden.

Durchführung

Renn- und Trainingsbetrieb

Disziplin, Streckenart, Teilnehmerzahl, Zeitnahme, Zuschauer und Fahrerlager.

Vor & nachher

Auf- und Abbau

Zelte, Absperrungen, Bühne, Zeitnahme, Verkehrsführung und Arbeiten am Gelände.

Rahmenprogramm

Bewirtung & Party

Eigene Gastronomie, Produkthaftungsrisiko, Alkohol, Musik, Security und Veranstaltungsdauer.

Mobilität

Shuttle & Taxidienst

Personentransport, eingesetzte Fahrzeuge, Lenker, Kfz-Deckung und mögliche Genehmigungspflichten.

Technik

Arbeitsmaschinen

Geschwindigkeit, Zulassung, Einsatzort, Bediener und Nutzung im öffentlichen oder abgesperrten Bereich.

Dritte

Fremdfirmen & Grundeigentümer

Verträge, Regress, Subunternehmer, Mitversicherung und wechselseitige Haftung.

Nicht automatisch enthalten

Typische Punkte für die schriftliche Bestätigung.

RisikoPrüffrageWarum wichtig?
Eigene BewirtungWer verkauft oder verteilt Speisen und Getränke?Gastronomie- und Produkthaftungsrisiken können gesonderte Angaben oder Einschlüsse benötigen.
After-Race-PartyOrt, Dauer, Gästezahl, Alkohol, Musik und Security?Das Risiko reicht zeitlich und sachlich über den Rennbetrieb hinaus.
Zelte & temporäre BautenWer plant, errichtet, kontrolliert und demontiert?Aufbaufehler, Wind, Besucherströme und fremdes Eigentum schaffen eigene Gefahren.
Taxidienst / ShuttleWer fährt womit und auf welchen Straßen?Veranstalterhaftpflicht ersetzt keine erforderliche Kfz-Haftpflicht oder gewerberechtliche Prüfung.
ArbeitsmaschinenTyp, Geschwindigkeit, Zulassung, Fahrer und Einsatzgebiet?Je nach Bauart und Verwendung können unterschiedliche Versicherungssysteme greifen.
Vertragliche Voraussetzung

Haftungsverzicht und Versicherungsschutz müssen aufeinander abgestimmt sein.

In den von Herbert Helm vermittelten Motorsport-Veranstalterkonzepten wird regelmäßig ein gültiger, rechtlich abgestimmter Haftungsverzicht vorausgesetzt. Ein fehlender oder unwirksamer Verzicht kann je nach Polizze und Schadenfall erhebliche Deckungsfolgen haben.