Häufige Fragen
Klare Antworten auf wiederkehrende Fragen. Der konkrete Versicherungsschutz hängt immer vom Vertrag und vom individuellen Risiko ab.
Was deckt eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?
Sie prüft Schadenersatzforderungen, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und erfüllt berechtigte Ansprüche im vereinbarten Umfang.
Sind Teilnehmer, Streckenposten und Helfer automatisch unfallversichert?
Nein. Personenkreis, Beginn und Ende der Deckung sowie die Leistungen müssen ausdrücklich vereinbart werden.
Reicht „Teilnahme auf eigene Gefahr“?
Nein. Ein Haftungsverzicht ist rechtlich sensibel, ersetzt keine zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen und muss mit Polizze, Reglement und Teilnehmerprozess abgestimmt sein.
Welche Versicherungssumme ist richtig?
Die Auswahl muss insbesondere schwere Personenschäden und Ereignisse mit mehreren Geschädigten berücksichtigen. Pauschale Beträge ohne Risikoanalyse sind problematisch.
Ist die After-Race-Party automatisch mitversichert?
Nein. Bewirtung, Musik, Alkohol, Security, Besucherzahl und Veranstaltungsdauer müssen ausdrücklich beschrieben werden.
Sind Auf- und Abbauarbeiten erfasst?
Nur wenn Zeitraum, Tätigkeiten, Helfer, Zelte, Bühnen, Maschinen und Fremdfirmen in das Deckungskonzept einbezogen wurden.
Ist ein Shuttle- oder Taxidienst mitversichert?
Nicht automatisch. Kfz-Haftpflicht, Zulassung, gewerberechtliche Fragen und der konkrete Personentransport sind gesondert zu prüfen.
Was muss nach einem Schaden gesichert werden?
Fotos, Zeugen, Einsatz- und Helferlisten, Reglement, Haftungsverzichte, Sicherheitsunterlagen und behördliche Dokumente sollten unverzüglich gesichert werden.