Wer ist versichert?
Verein, Veranstalter, Obmann, Rennleiter, Funktionäre oder Mitarbeiter müssen in der richtigen Eigenschaft erfasst sein.
Rechtsschutz ist kein pauschaler Alleskönner. Nur ausdrücklich vereinbarte Rechtsbereiche, Rollen und Ereignisse sind gedeckt.
Die Haftpflichtversicherung kümmert sich im versicherten Umfang um gegen den Veranstalter gerichtete Schadenersatzansprüche. Ein Veranstalter-Rechtsschutz kann je nach Produkt darüber hinaus Kosten bestimmter eigener Rechtsverfahren übernehmen.
Gerade nach schweren Unfällen können parallel zivilrechtliche, strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und vertragliche Fragen entstehen.
Verein, Veranstalter, Obmann, Rennleiter, Funktionäre oder Mitarbeiter müssen in der richtigen Eigenschaft erfasst sein.
Nicht jeder Tarif umfasst Straf-, Verwaltungs-, Vertrags- und Schadenersatz-Rechtsschutz.
Motorsport, Fahrzeuge, behördliche Verfahren oder gewerbliche Tätigkeiten können ausgenommen sein.
Wartezeiten und der Zeitpunkt des behaupteten Verstoßes können entscheidend sein.
Anwalt, Gericht, Sachverständige, Reisen und Kautionen haben unterschiedliche Grenzen.
Vor Beauftragung kostenintensiver Schritte sollte die Deckung schriftlich geklärt werden.
Ein Veranstalter-Rechtsschutz ersetzt weder die Veranstalterhaftpflicht noch einen rechtlich belastbaren Haftungsverzicht. Er ist ein ergänzender Baustein für ausgewählte Rechtskostenrisiken.