Veranstalterversicherung mit Schwerpunkt Motorsport+43 7474 23456 · helm@sichermithelm.at
Fachportal von SICHER mit HELM← Startseite · SICHER mit HELM · DE|EN
Veranstalter-Rechtsschutz

Auch sorgfältige Organisation verhindert nicht jedes Verfahren.

Rechtsschutz ist kein pauschaler Alleskönner. Nur ausdrücklich vereinbarte Rechtsbereiche, Rollen und Ereignisse sind gedeckt.

StrafrechtSchadenersatzVerwaltungVertragBeratung
Eigenständiger Baustein

Haftpflicht und Rechtsschutz erfüllen andere Aufgaben.

Die Haftpflichtversicherung kümmert sich im versicherten Umfang um gegen den Veranstalter gerichtete Schadenersatzansprüche. Ein Veranstalter-Rechtsschutz kann je nach Produkt darüber hinaus Kosten bestimmter eigener Rechtsverfahren übernehmen.

Gerade nach schweren Unfällen können parallel zivilrechtliche, strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und vertragliche Fragen entstehen.

Typische Prüfbereiche

  • Straf-Rechtsschutz für verantwortliche Personen
  • Schadenersatz-Rechtsschutz für eigene Ansprüche
  • Verwaltungs-Rechtsschutz und Bescheide
  • Vertrags-Rechtsschutz mit Dienstleistern
  • Beratungs-Rechtsschutz oder Mediation
  • Geltungsbereich und Kostenlimits
Deckung genau lesen

Motorsport und Veranstaltungen können ausgeschlossen sein.

Rolle

Wer ist versichert?

Verein, Veranstalter, Obmann, Rennleiter, Funktionäre oder Mitarbeiter müssen in der richtigen Eigenschaft erfasst sein.

Rechtsbereich

Welche Verfahren?

Nicht jeder Tarif umfasst Straf-, Verwaltungs-, Vertrags- und Schadenersatz-Rechtsschutz.

Ausschluss

Motorsportklauseln

Motorsport, Fahrzeuge, behördliche Verfahren oder gewerbliche Tätigkeiten können ausgenommen sein.

Zeit

Wann entsteht der Fall?

Wartezeiten und der Zeitpunkt des behaupteten Verstoßes können entscheidend sein.

Kosten

Limit & Selbstbehalt

Anwalt, Gericht, Sachverständige, Reisen und Kautionen haben unterschiedliche Grenzen.

Freigabe

Deckungsanfrage

Vor Beauftragung kostenintensiver Schritte sollte die Deckung schriftlich geklärt werden.

Wichtig:

Ein Veranstalter-Rechtsschutz ersetzt weder die Veranstalterhaftpflicht noch einen rechtlich belastbaren Haftungsverzicht. Er ist ein ergänzender Baustein für ausgewählte Rechtskostenrisiken.